Hausordnung der Konrad-Widerholt-Grundschule Kirchheim/Teck
Die Hausordnung wurde im Juni 2009 von der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Schulkonferenz beschlossen und wird konsequent durchgesetzt. Um den Textfluss nicht zu stören, wurde bei Schülern und Berufsbezeichnungen die grammatikalisch maskuline Form gewählt. Selbstverständlich sind in diesen Fällen immer Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männer gemeint.
Schüler, Lehrer, Betreuer, Eltern, Besucher und sonstige Nutzer der Schule kommen gut miteinander aus, wenn alle folgendes beachten:
1. Schulgelände
Das Schulgebäude, der Schulhof, die Laufbahn, die Sprunggrube, der Fußball-platz, die Spielgeräte und der Schulgarten gehören zu unserer Schule. In diesem Bereich gilt die Hausordnung. Die Schulleitung, die Lehrer und der Hausmeister besitzen hier Hausrecht. Hausrecht heißt: Bei Nichtbeachten der Hausordnung kann vom Schulgelände verwiesen werden. Jeder hilft mit, das Schulgelände sauber zu halten.
2. Aufsicht
Während der Schulzeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr haben die Lehrer und Betreuer die Pflicht und das Recht über jeden Schüler die Aufsicht auszuüben. Den Anweisungen der Lehrkräfte und Betreuer ist Folge zu leisten. Während der Schulzeit darf ein Schüler das Schulgelände nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Aufsichtsperson verlassen. Nach Unterrichtsschluss bzw. Ende der Betreuungszeit endet die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und Betreuer.
3. Verhalten im Schulhaus
Der Schulbetrieb erfordert Ruhe, deshalb verhalten sich alle leise. Im Schulhaus herrscht Ruhe. Jeder Schüler soll erst 10 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn da sein. Erst mit dem Läuten um 7:30 Uhr darf das Schulhaus betreten werden. Ausnahme sind die Kinder in der Kernzeitbetreuung. Werden Kinder zur Schule gebracht, gehen sie ab Betreten des Schulgeländes alleine bis zum Klassenzimmer.
Eltern halten sich nur in Ausnahmefällen im Schulhaus auf. Ausnahmen: Informationen an den Lehrer, Erledigungen im Rektorat oder Sekretariat. Um die Sicherheit Ihrer Kinder zu gewährleisten, sollten die Kinder nicht im Schulhaus, sondern am Ausgang abgeholt werden.
4. Verbote
Im gesamten Schulbereich verhalten sich die Schüler so, dass niemand zu Schaden kommt. Das Drehkreuz am Ausgang zur Armbruststraße und sämtliche Geländer sind keine Spielgeräte. Hier ist das Herumklettern streng verboten. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Streichhölzern, Feuerzeugen, Knallkörpern, Messern und Waffen aller Art ist verboten.
Kaugummi kauen ist im gesamten Schulbereich untersagt; nicht erlaubt sind auch sämtliche elektronischen Geräte wie z.B. MP3-Player oder Spielkonsolen. Handys verbleiben nur ausgeschaltet in der Schultasche.
Inliner, Cityroller und ähnliches sind im Schulhaus verboten. Auf dem gesamten Schulgelände sind Fahrräder generell verboten.
5. Fundgegenstände
Fundgegenstände sind beim Hausmeister oder bei den Klassenlehrern abzugeben bzw. abzuholen.
6. Lehrerzimmer
Das Lehrerzimmer wird von einem Schüler nur nach ausdrücklicher Aufforderung betreten.
7. Parkplatz
Auf dem Parkplatz der Konrad-Widerholt-Stammschule und der Außenstelle Schafhof darf nur mit dem von der Schulleitung ausgestellten Berechtigungsschein geparkt werden.
8. Rauch- und Alkoholverbot
Im gesamten Schulbereich gilt für alle Personen Rauch- und Alkoholverbot.
9. Schulhof
Von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr dürfen sich auf dem Schulhof ausschließlich Kinder aufhalten, die Unterricht haben.
Schafhof
Auf dem Schafhof gelten zusätzlich folgende abweichende Regelungen:
- Bereich „Verhalten im Schulhaus“: Drehkreuz Armbruststraße entfällt.
- Bereich „Fundgegenstände“: Fundgegenstände sind nur bei den Klassenlehrern abzugeben und einzusehen.
- Bereich „Schulgelände“: Dazu gehören Schulgebäude, Pausenhof, Bolzplatz, Lehrerparkplatz. Fußballspielen ist auf dem Pausenhof untersagt.